Bekenntnisorientierter islamischer Religionsunterricht (IRU)
Im Rahmen der religionsverfassungsrechtlichen Verantwortungsbereiche, die eine gemeinsame Angelegenheit darstellen und die Partnerschaft des Staates mit religiösen Gemeinschaften erfordern (res mixtae), arbeiten wir seit dem Jahr 2012 als Partnerin des Hessischen Kultusministeriums (HKM) mit unserem Bundesland Hessen zusammen. Unter anderem wird in Zusammenarbeit mit dem HKM seit nunmehr über acht Jahren der bekenntnisorientierte islamische Religionsunterricht (IRU) gemäß Artikel 7 Absatz 3 unseres Grundgesetzes für die Schüler:innen islamisch-sunnitischen Glaubens an öffentlichen Schulen in Hessen angeboten.
Es handelt sich hierbei um ein ordentliches Unterrichtsfach. Das bedeutet, dass der Religionsunterricht in deutscher Sprache durch grundständig ausgebildete Religionslehrkräfte des Landes Hessen erteilt und für das Zeugnis als versetzungsrelevantes Fach benotet wird. Der Religionsunterricht findet in den regulären Unterrichtsstunden am Vormittag bspw. anstelle des Ethikunterrichts statt.
Bekenntnisorientierter islamischer Religionsunterricht bedeutet zudem, dass dieser Religionsunterricht in Partnerschaft mit dem Hessischen Kultusministerium (HKM) und unserer Landesreligionsgemeinschaft (DITIB-Hessen) für alle Schülerinnen und Schüler islamisch-sunnitischen Glaubens angeboten wird. Somit orientiert sich der bekenntnisorientierte islamische Religionsunterricht an den islamisch-sunnitischen Glaubensgrundsätzen unserer Religionsgemeinschaft. Diese Bekenntnisorientierung umfasst das Kerncurriculum, die Schulbücher und Unterrichtsmaterialien sowie die Religionslehrkräfte.
Im Schuljahr 2013/2014 begann der islamische Religionsunterricht landesweit an 27 Grundschulen. Mittlerweile sind es nach Angaben des HKM 56 Grundschulen und 13 weiterführende Schulen, an denen der bekenntnisorientierte islamische Religionsunterricht für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 bis zum Schuljahr 2019/20 angeboten wurde. Hieran nahmen laut damaligem Stand 3.349 Schüler:innen teil.
Lehrerlaubnis (iǧāza) für islamische Religionslehrkräfte
Die Lehrerlaubnis für die Lehrkräfte zur Erteilung des islamischen Religionsunterrichts wird iǧāza genannt. Sie ist das adäquate Gegenstück zur missio canonica für den katholischen Religionsunterricht und der vocatio für den evangelischen Religionsunterricht.
Das Wort iǧāza kommt aus dem islamischen Raum und trägt die Bedeutungen erlauben, bestätigen, genehmigen, aber auch Wasser fließen lassen. Letzteres bezieht sich auf den Wissensfluss zwischen dem Lehrenden und Lernenden und gibt dem Lehr- und Lernprozess eine sanfte und dynamische Bedeutung. Die Lehrerlaubnis ist die Grundlage und Sinnbild des Vertrauensverhältnisses zwischen der Lehrer-, Schüler und Elternschaft sowie der mit ihnen verbundenen Religionsgemeinschaft.
Absolvent:innen der Lehramtsstudiengänge mit dem Unterrichtsfach „Islamische Religion" benötigen nach dem Staatsexamen bzw. vor Beginn des Eintritts in den Schuldienst eine iǧāza unserer Landesreligionsgemeinschaft, bevor sie als Religionslehrkräfte ihren Dienst antreten können. Im Rahmen unserer Kooperationspartnerschaft verleiht unsere IRU-Kommission die iǧāza.
Absolvent:innen des ersten Staatsexamens, die vor dem Beginn ihres Vorbereitungsdienstes (Referendariat) stehen, erhalten für die Dauer des Vorbereitungsdienstes eine vorläufige iǧāza. Sie erlischt mit Ende des Vorbereitungsdienstes und spätestens mit dem Bestehen des zweiten Staatsexamens. Hiernach ist eine Verleihung der regulären iǧāza notwendig.
Die Termine für die Verleihung der vorläufigen iǧāza 2024 sind wie folgt:
Ihren Antrag und die erforderlichen Unterlagen senden Sie
bitte mindestens 14 Tage vor dem jeweiligen Termin
zur Verleihung der
iǧāza. Der Eingang Ihres Antrages und Ihrer Unterlagen wird zeitnah bestätigt. In begründeten Einzelfällen kann das Verleihungsgespräch digital durchgeführt werden. Abschlusszeugnisse können nachgereicht werden.
Mit Beendigung des Vorbereitungsdienstes und Bestehen des zweiten Staatsexamens erlischt die vorläufige
iǧāza. Die betroffenen Religionslehrkräfte beantragen hieraufhin bei der Kommission für den islamischen Religionsunterricht die Verleihung der regulären
iǧāza,
die dauerhaft gilt.
Die Termine für die Verleihung der
regulären
iǧāza
2024 sind wie folgt:
Ihren Antrag und die erforderlichen Unterlagen senden Sie
bitte mindestens 14 Tage vor dem jeweiligen Termin
zur Verleihung der
iǧāza. Der Eingang Ihres Antrages und Ihrer Unterlagen wird zeitnah bestätigt. In begründeten Einzelfällen kann das Verleihungsgespräch digital durchgeführt werden. Abschlusszeugnisse können nachgereicht werden.
Der Antrag auf Verleihung der
iǧāza
für den islamischen Religionsunterricht in inhaltlicher Verantwortung unserer Landesreligionsgemeinschaft ist schriftlich an die IRU-Kommission mit folgenden Unterlagen einzureichen:
Obligatorisch
1. Formloses und ausführliches Antragschreiben, aus dem die persönliche Motivation zum Beruf der Religionslehrerin bzw. des Religionslehrers für das Fach Islamische Religion hervorgeht.
2. Formloser Lebenslauf mit aktueller Wohnadresse, Geburtsdatum, Geburtsort und einem aktuellen Foto.
3. Nachweis über die staatliche Lehrbefähigung (1./2. Staatsprüfung) für das Fach Islamische Religion.
4. Unterschriebene Erklärung des Ihnen zugesandten Vordrucks.
Fakultativ
5. Referenzschreiben, falls Sie Mitglied einer Moscheegemeinde oder islamischen Religionsgemeinschaft sind.
Bei der Verleihungszeremonie findet ein Gespräch mit dem Antragsstellenden statt. Das Gespräch setzt sich aus einem gemeinsamen Kennenlernen und einem individuellen Einzelgespräch mit den IRU-Kommissionsmitgliedern zusammen. Es kann Themen beinhalten aus: Religionspädagogik, Didaktik des Religionsunterrichts und Islamischer Theologie – die sich allesamt am staatlichen Kerncurriculum orientieren. Im Anschluss an das Gespräch berät sich die IRU-Kommission und entscheidet im Konsens über die Verleihung oder Nicht-Verleihung der iǧāza. Durch die Verleihung wird das Vertrauen ausgesprochen, dass die Religionslehrkraft mit bestem Wissen und Gewissen den Religionsunterricht in Übereinstimmung mit der Lehre und den Grundsätzen der sunnitischen Glaubensrichtung erteilt und ihn nach dem Bekenntnis unserer Landesreligionsgemeinschaft ausführt.
Ihren Antrag und die erforderlichen Unterlagen senden Sie bitte mindestens 21 Tage vor dem jeweiligen Termin zur Verleihung der iǧāza. Der Eingang Ihres Antrages und Ihrer Unterlagen wird zeitnah bestätigt.
Vielen Dank für die Zusendung der angeforderten Unterlagen zur Verleihung der iǧāza für den islamischen Religionsunterricht.
Wir werden uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen und die Aufnahme Ihres Antrages sowie den Eingang Ihrer Unterlagen bestätigen.
Gemeinsam mit der Bestätigung erhalten Sie den Vordruck der Verpflichtungserklärung. Diesen senden Sie uns bitte zeitnah unterzeichnet zu.
Bei weiteren Fragen können Sie uns gerne eine E-Mail unter iru@ditib-he.de schreiben oder uns telefonisch kontaktieren: 0176 550 627 15.
Ups, beim Senden Ihrer Nachrichtes ist ein Fehler aufgetreten. Bitte versuchen Sie es später noch einmal.
Sollte erneut eine Fehlermeldung angezeigt werden, so kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail unter iru@ditib-he.de.
Kommission für den islamischen Religionsunterricht
Für Angelegenheiten, die den bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterricht betreffen, ist eine Kommission aus religionspädagogisch versierten Theolog:innen zuständig. Unsere Kommission für den islamischen Religionsunterricht (IRU-Kommission) besteht aus fünf Personen. Die Mitglieder der IRU-Kommission müssen satzungsgemäß theologisch fundiertes Wissen und eine entsprechende Expertise vorweisen können. Die IRU-Kommission setzt sich aus Absolvent:innen der islamisch-theologischen Studiengänge aus den Universitäten in Deutschland, insbesondere dem Studienstandort Frankfurt am Main, zusammen.
Die Kompetenzen der IRU-Kommission erstrecken sich hierbei auf zentrale Angelegenheiten des Religionsunterrichtes. Hierzu gehören unter anderem: gemeinsame und beratende Erstellung sowie Genehmigung eines Kerncurriculums; Auswahl-, Prüf- und Genehmigungsverfahren bei den Schul- und Lehrbüchern sowie Lern- und Lehrmaterialien; Verleihung der Lehrerlaubnisse (iǧāza) für die muslimischen Religionslehrkräfte; Fort- und Weiterbildung der Religionslehrkräfte.
Die Kommissionsmitglieder werden für die Dauer von drei Jahren durch unseren Landesvorstand berufen und dürfen satzungsgemäß weder in einem Dienstverhältnis zur Bundesreligionsgemeinschaft stehen, noch Beamt:innen eines Staates sein. Dies stellt im Rahmen der Kooperationspartnerschaft eine professionelle, fachlich fundierte und institutionelle Zusammenarbeit sicher.
Antworten auf häufig gestellte Fragen zur iǧāza (FAQ)
Worum handelt es sich bei der iǧāza?
Die Lehrerlaubnis für die Lehrkräfte zur Erteilung des islamischen Religionsunterrichts wird iǧāza genannt. Sie ist das adäquate Gegenstück zur missio canonica für den katholischen Religionsunterricht und der vocatio für den evangelischen Religionsunterricht.
Das Wort
iǧāza
kommt aus dem islamischen Kulturraum und trägt die Bedeutungen
erlauben,
bestätigen,
genehmigen
aber auch
Wasser fließen lassen. Letzteres bezieht sich auf den Wissensfluss zwischen dem Lehrenden und Lernenden und gibt dem Lehr- und Lernprozess eine sanfte und dynamische Bedeutung. Die Lehrerlaubnis ist die Grundlage und Sinnbild des Vertrauensverhältnisses zwischen der Lehrer-, Schüler-, und Elternschaft sowie der mit ihnen verbundenen Religionsgemeinschaft.
Ist die iǧāza Voraussetzung für die Erteilung des islamischen Religionsunterrichts?
Ja, eine
iǧāza
der verantwortlichen Religionsgemeinschaft ist
Voraussetzung für die Erteilung des bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterrichts.
Wie beantrage ich die Verleihung für die iǧāza?
Der Antrag für die Verleihung der Idschaza für den islamischen Religionsunterricht in inhaltlicher Verantwortung unserer Landesreligionsgemeinschaft ist schriftlich an die Kommission für den Islamischen Religionsunterricht über das Onlineformular auf dieser Webseite (www.ditib-hessen.de/religionsunterricht) einzureichen.
Dem Antrag werden ein Lebenslauf, ein Motivationschreiben, die Kopie des Zeugnisses und die unterschriebene Verpflichtungserklärung beigefügt. Die Verpflichtungserklärung erhalten Sie mit der Bestätigung des Erhalts Ihres Antrages. Zusätzlich können Sie dem Antrag einen Nachweis über Ihre Mitgliedschaft bei einer islamischen Religionsgemeinschaft oder Moscheegemeinde zufügen.
Ist die Verleihung der iǧāza mit Gebühren verbunden?
In einigen Bundesländern verlangen die Religionsgemeinschaften eine Entschädigung für die Verwaltungs- und Bearbeitungsaufwendungen, die mit der Verleihung einer iǧāza einhergehen.
Unsere Landesreligionsgemeinschaft folgt allerdings der islamischen Traditionslinie, wonach nach der erfolgreichen Beendigung einer Ausbildungslehre die Verleihung der Lehrerlaubnis durch die verantwortliche Institution für die befähigte Person eine religiös-ethische Verpflichtung und ihre Vorenthaltung die Verwehrung eines Rechts ist. Aus diesem Grund werden für die Verleihung der
iǧāza
für den islamischen Religionsunterricht in inhaltlicher Verantwortung unserer Landesreligionsgemeinschaft auch
keine Gebühren erhoben.
Ist für das Referendariat eine iǧāza notwendig?
Ja, auch für das Referendariat im islamischen Religionsunterricht ist die
iǧāza
eine
Voraussetzung. In diesem Fall beantragen Sie auf dieselbe Weise wie in der vorherigen Frage ausgeführt eine vorläufige
iǧāza. Sie erlischt mit Ende des Vorbereitungsdienstes und spätestens mit dem Bestehen des zweiten Staatsexamens. Nach der Prüfung im zweiten Staatsexamen stellen Sie einen Antrag für die reguläre
iǧāza,
die dauerhaft gilt.
Wie vollzieht sich die Verleihung für die iǧāza und wie kann ich mich hierauf vorbereiten?
Bei der Verleihungszeremonie findet ein Gespräch mit dem Antragsstellenden statt. Das Gespräch setzt sich aus einem gemeinsamen Kennenlernen und einem individuellen Einzelgespräch mit den IRU-Kommissionsmitgliedern zusammen. Es kann Themen beinhalten aus:
Religionspädagogik, Didaktik des Religionsunterrichts und Islamischer Theologie – die sich allesamt am staatlichen Kerncurriculum orientieren. In der Regel genügen die im Studium vermittelten Kenntnisse und Ihre Erfahrungen durch die Schulpraktika für die Vorbereitung auf die Verleihung. Eine Vertiefung dieser Kenntnisse kann als Vorbereitung nützlich sein.
Ist die Mitgliedschaft bei der DITIB-Hessen Voraussetzung um eine iǧāza verliehen bekommen zu können?
Nein, die Mitgliedschaft in unserer Landesreligionsgemeinschaft ist
nicht Voraussetzung, um die
iǧāza
für den islamischen Religionsunterricht verliehen zu bekommen. Die grundlegenden
Voraussetzungen sind das Bekenntnis zum islamisch-sunnitischen Glauben und die erfolgreiche Prüfung im ersten bzw. zweiten Staatsexamen.
Wer entscheidet über die Verleihung oder Nicht-Verleihung der iǧāza?
Für Angelegenheiten, die den islamischen Religionsunterricht betreffen, ist seit Beginn der Kooperationspartnerschaft eine Kommission aus religionspädagogisch versierten Theolog:innen zuständig. Unsere Kommission für den islamischen Religionsunterricht besteht aus fünf Personen. Die Mitglieder der IRU-Kommission müssen satzungsgemäß theologisch fundiertes Wissen und eine entsprechende Expertise vorweisen können. Sie dürfen satzungsgemäß keine Angestellte unserer Bundesreligionsgemeinschaft oder Beamt:innen eines Staates sein.
Die IRU-Kommission setzt sich aus Absolvent:innen der islamisch-theologischen Studiengänge aus den Universitäten in Deutschland, insbesondere dem Studienstandort Frankfurt am Main, zusammen. Die Kompetenzen der IRU-Kommission erstrecken sich auf zentrale Angelegenheiten des Religionsunterrichtes. Sie entscheiden auch über die Verleihung oder Nicht-Verleihung der iǧāza. Durch die Verleihung wird das Vertrauen ausgesprochen, dass die Religionslehrkraft mit bestem Wissen und Gewissen den Religionsunterricht in Übereinstimmung mit der Lehre und den Grundsätzen der islamisch-sunnitischen Glaubensrichtung erteilt und ihn nach dem Bekenntnis unserer Landesreligionsgemeinschaft ausführt.
Religionspädagogische und theologische Begleitveranstaltungen für Lehrkräfte
Unter fachlicher Leitung unserer Kommission für den islamischen Religionsunterricht organisiert und bietet unser Referat für Religionspädagogik und theologische Studien (Schulreferat) digitale Seminar- und Workshopreihen für Lehrkräfte des islamischen Religionsunterrichts (IRU) und Studierende der islamisch-theologischen Studiengänge an.
Referentinnen und Referenten der Seminare sind die Hochschuldozierenden und ProfessorInnen der islamischen Religionspädagogik und islamischen Theologie der Universitäten in Deutschland.
Islamische Religionsgemeinschaft DITIB - Hessen
Landesgeschäftsstelle
Münchener Straße 21
60329 Frankfurt am Main
Montag: 10:00 - 14:00 Uhr
Dienstag: 10:00 - 14:00 Uhr
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