Bekenntnisorientierter islamischer Religionsunterricht
Unterrichtsfach: Islamische Religion (DITIB Hessen sunnitisch)
Im Rahmen der religionsverfassungsrechtlichen Verantwortungsbereiche, die eine gemeinsame Angelegenheit darstellen und die Partnerschaft des Staates mit religiösen Gemeinschaften erfordern (res mixtae), arbeiten wir seit dem Jahr 2012 als Partnerin des Hessischen Ministeriums für Kultus, Bildung und Chancen (HMKB) zusammen. Unter anderem wird in Zusammenarbeit mit dem HMKB seit nunmehr über zehn Jahren der bekenntnisorientierte islamische Religionsunterricht gemäß Artikel 7 Absatz 3 unseres Grundgesetzes für die Schüler:innen islamisch-sunnitischen Glaubens an öffentlichen Schulen in Hessen angeboten.
Es handelt sich hierbei um ein ordentliches Unterrichtsfach namens Islamische Religion (DITIB Hessen sunnitisch). Das bedeutet, dass der Religionsunterricht in deutscher Sprache durch grundständig an den Hochschulen ausgebildete Lehrkräfte des Landes Hessen erteilt und für das Zeugnis als versetzungsrelevantes Fach benotet wird. Der Religionsunterricht findet in den regulären Unterrichtsstunden am Vormittag bspw. anstelle des Ethikunterrichts statt.
Bekenntnisorientierter islamischer Religionsunterricht bedeutet zudem, dass dieser Religionsunterricht
in Partnerschaft mit dem HMKB und unserer Landesreligionsgemeinschaft
für alle Schülerinnen und Schüler islamisch-sunnitischen Glaubens angeboten wird. Somit orientiert sich das Fach
Islamische Religion (DITIB Hessen sunnitisch) an den
islamisch-sunnitischen Glaubensgrundsätzen
unserer Religionsgemeinschaft. Diese Bekenntnisorientierung umfasst die Kerncurricula, die Schul- und Lehrwerke sowie die Religionslehrkräfte.
Lehrerlaubnis (iǧāza) für islamische Religionslehrkräfte
Die Lehrerlaubnis für die Lehrkräfte zur Erteilung des islamischen Religionsunterrichts wird iǧāza genannt. Sie ist das adäquate Gegenstück zur missio canonica für den katholischen Religionsunterricht und der vocatio für den evangelischen Religionsunterricht.
Das Wort iǧāza hat seinen Ursprung in der islamischen Theologie- und Literaturgeschichte. Es trägt die Bedeutungen erlauben, bestätigen, genehmigen, aber auch Wasser fließen lassen. Letzteres bezieht sich auf den Wissensfluss zwischen dem Lehrenden und Lernenden und gibt dem Lehr- und Lernprozess eine sanfte und dynamische Bedeutung. Die Lehrerlaubnis ist die Grundlage und Sinnbild des Vertrauensverhältnisses zwischen der Lehrer-, Schüler und Elternschaft sowie der mit ihnen verbundenen Religionsgemeinschaft.
Absolvent:innen der Lehramtsstudiengänge mit dem Unterrichtsfach „Islamische Religion" benötigen nach dem Staatsexamen bzw. vor Beginn des Eintritts in den Schuldienst eine iǧāza unserer Landesreligionsgemeinschaft, bevor sie als Religionslehrkräfte ihren Dienst antreten können. Im Rahmen unserer Kooperationspartnerschaft verleiht unsere IRU-Kommission die iǧāza.
Absolvent:innen des ersten Staatsexamens, die vor dem Beginn ihres Vorbereitungsdienstes (Referendariat) stehen, erhalten für die Dauer des Vorbereitungsdienstes eine vorläufige iǧāza. Sie erlischt mit Ende des Vorbereitungsdienstes und spätestens mit dem Bestehen des zweiten Staatsexamens. Hiernach ist eine Verleihung der regulären iǧāza notwendig.
Die Termine für die Verleihung der
vorläufigen
iǧāza
2024/2025 sind wie folgt:
Ihren Antrag und die erforderlichen Unterlagen senden Sie
bitte mindestens 14 Tage vor dem jeweiligen Termin
zur Verleihung der
iǧāza. Der Eingang Ihres Antrages und Ihrer Unterlagen wird zeitnah bestätigt. In begründeten Einzelfällen kann das Verleihungsgespräch digital durchgeführt werden. Abschlusszeugnisse können nachgereicht werden.
Mit Beendigung des Vorbereitungsdienstes und Bestehen des zweiten Staatsexamens erlischt die vorläufige
iǧāza. Die betroffenen Religionslehrkräfte beantragen hieraufhin bei der Kommission für den islamischen Religionsunterricht die Verleihung der regulären
iǧāza,
die dauerhaft gilt.
Die Termine für die Verleihung der
regulären
iǧāza
2025
sind wie folgt:
Ihren Antrag und die erforderlichen Unterlagen senden Sie
bitte mindestens 14 Tage vor dem jeweiligen Termin
zur Verleihung der
iǧāza. Der Eingang Ihres Antrages und Ihrer Unterlagen wird zeitnah bestätigt. In begründeten Einzelfällen kann das Verleihungsgespräch digital durchgeführt werden. Abschlusszeugnisse können nachgereicht werden.
Der Antrag auf Verleihung der
iǧāza
für den islamischen Religionsunterricht in inhaltlicher Verantwortung unserer Landesreligionsgemeinschaft ist schriftlich an die IRU-Kommission mit folgenden Unterlagen einzureichen:
Obligatorisch
1. Formloses und ausführliches Antragschreiben, aus dem die persönliche Motivation zum Beruf der Religionslehrerin bzw. des Religionslehrers für das Fach Islamische Religion hervorgeht.
2. Formloser Lebenslauf mit aktueller Wohnadresse, Geburtsdatum, Geburtsort und einem aktuellen Foto.
3. Nachweis über die staatliche Lehrbefähigung (1./2. Staatsprüfung) für das Fach Islamische Religion.
4. Unterschriebene Erklärung des Ihnen zugesandten Vordrucks.
Fakultativ
5. Referenzschreiben, falls Sie Mitglied einer Moscheegemeinde oder islamischen Religionsgemeinschaft sind.
Bei der Verleihungszeremonie findet ein Gespräch mit dem Antragsstellenden statt. Das Gespräch setzt sich aus einem gemeinsamen Kennenlernen und einem individuellen Einzelgespräch mit den IRU-Kommissionsmitgliedern zusammen. Es kann Themen beinhalten aus: Religionspädagogik, Didaktik des Religionsunterrichts und Islamischer Theologie – die sich allesamt an den staatlichen Kerncurricula orientieren. Im Anschluss an das Gespräch berät sich die IRU-Kommission und entscheidet im Konsens über die Verleihung oder Nicht-Verleihung der iǧāza. Durch die Verleihung wird das Vertrauen ausgesprochen, dass die Religionslehrkraft mit bestem Wissen und Gewissen den Religionsunterricht in Übereinstimmung mit der Lehre und den Grundsätzen der sunnitischen Glaubensrichtung erteilt und ihn nach dem Bekenntnis unserer Landesreligionsgemeinschaft ausführt.
Ihren Antrag und die erforderlichen Unterlagen senden Sie bitte mindestens 21 Tage vor dem jeweiligen Termin zur Verleihung der iǧāza. Der Eingang Ihres Antrages und Ihrer Unterlagen wird zeitnah bestätigt.
Vielen Dank für die Zusendung der angeforderten Unterlagen zur Verleihung der iǧāza für den islamischen Religionsunterricht.
Wir werden uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen und die Aufnahme Ihres Antrages sowie den Eingang Ihrer Unterlagen bestätigen.
Gemeinsam mit der Bestätigung erhalten Sie den Vordruck der Verpflichtungserklärung. Diesen senden Sie uns bitte zeitnah unterzeichnet zu.
Bei weiteren Fragen können Sie uns gerne eine E-Mail unter iru@ditib-he.de schreiben oder uns telefonisch kontaktieren: 0176 550 627 15.
Ups, beim Senden Ihrer Nachrichtes ist ein Fehler aufgetreten. Bitte versuchen Sie es später noch einmal.
Sollte erneut eine Fehlermeldung angezeigt werden, so kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail unter iru@ditib-he.de.
Kommission für den islamischen Religionsunterricht
Für Angelegenheiten, die den bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterricht betreffen, ist eine Kommission aus religionspädagogisch versierten Theolog:innen zuständig. Unsere Kommission für den islamischen Religionsunterricht (IRU-Kommission) besteht aus fünf Personen. Die Mitglieder der IRU-Kommission müssen satzungsgemäß theologisch fundiertes Wissen und eine entsprechende Expertise vorweisen können. Die IRU-Kommission setzt sich aus Absolvent:innen der islamisch-theologischen Studiengänge aus den Universitäten in Deutschland, insbesondere dem Studienstandort Frankfurt am Main, zusammen.
Die Kompetenzen der IRU-Kommission erstrecken sich hierbei auf zentrale Angelegenheiten des Religionsunterrichtes. Hierzu gehören unter anderem: gemeinsame und beratende Erstellung sowie Genehmigung eines Kerncurriculums; Auswahl-, Prüf- und Genehmigungsverfahren bei den Schul- und Lehrbüchern sowie Lern- und Lehrmaterialien; Verleihung der Lehrerlaubnisse (iǧāza) für die muslimischen Religionslehrkräfte; Fort- und Weiterbildung der Religionslehrkräfte.
Die Kommissionsmitglieder werden für die Dauer von drei Jahren durch unseren Landesvorstand berufen und dürfen satzungsgemäß weder in einem Dienstverhältnis zur Bundesreligionsgemeinschaft stehen, noch Beamt:innen eines Staates sein. Dies stellt im Rahmen der Kooperationspartnerschaft eine professionelle, fachlich fundierte und institutionelle Zusammenarbeit sicher.
Islamische Religionsgemeinschaft DITIB - Hessen
Landesgeschäftsstelle
Münchener Straße 21
60329 Frankfurt am Main
Montag: 10:00 - 14:00 Uhr
Dienstag: 10:00 - 14:00 Uhr
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